stundenzimmer

Lusträume Preise

SM Apartment

Bis 2 Stunden: 50,- Euro

Bis 4 Stunden: 70,- Euro

Übernachtung Top-Preis: 99,- Euro (22:00 – 10:00 Uhr)

Normales Apartment

Bis 4 Stunden: 50,- Euro

Übernachtung Top-Preis: 99,- Euro (22:00 – 10:00 Uhr)

Zusatzkosten

Alle Preise gelten für 2 Personen.

Jede weitere Person kostet nur: 20,- Euro extra.

Jede Zusatzstunde kostet nur: 10,- Euro extra.

Bitte bei der Buchungsanfrage angeben:

Tag, Startzeit und die gewünschte Anzahl der Stunden.

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Kontakt

Telefon: 0175 7219 600

Whatsapp möglich

 

Was sind Cookies?

Ein Cookie, zu Deutsch "Keks", ist eine Datei auf dem Computer. In der Regel enthält diese Datei Daten einer besuchten Webseite, die die Webseite an den Benutzer zur Speicherung in einem Cookie übergeben hat. Die in der Datei gespeicherten Daten werden bei jedem erneuten Aufruf der Webseite an diese übermittelt.

Ursprünglich wurden Cookies dazu verwendet, dem Benutzer bzw. Besucher einer Webseite einen möglichst komfortablen Aufenthalt zu ermöglichen. Zum Beispiel wurden Angaben, die der Nutzer während seines Besuchs auf der Webseite gemacht hat, gespeichert und an anderer Stelle wiederverwendet, sodass der Benutzer die gleichen Angaben nicht immer wieder machen musste.

Auch Login-Verfahren arbeiten in der Regel mit Cookies. Wenn man sich bei einer Webseite anmeldet, findet eine Authentifizierung statt. Bei Erfolg wird ein entsprechendes Cookie auf dem Rechner des Nutzers angelegt, das bei jedem weiteren Seitenaufruf an den Server übermittelt wird. Anhand der übermittelten Daten erkennt der Server, wer man ist und dass man bereits authentifiziert ist.

Um bei so sensiblen Daten ein Mindestmaß an Sicherheit zu gewährleisten, sind Cookies nur von der Domain auslesbar, die die Daten in den jeweiligen Cookies geschrieben hat. Ein guter Aufbewahrungsort für sensible Daten sind Cookies jedoch nicht, da sie im Grunde lediglich normale, unverschlüsselte Textdateien sind. Die in den Cookies gespeicherten Daten lassen sich jederzeit im Klartext am Computer des Nutzers auslesen. Wenn also eine Webseite die Login-Daten der Benutzer in einem Cookie speichert, könnte ein anderer Benutzer auf dem gleichen Rechner unter Umständen die Cookies von einem anderen Nutzer einsehen und deren Login-Daten auslesen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Cookies ist daher unerlässlich.

Warum wird der Einsatz von Cookies seitens der EU reguliert, wenn diese doch lediglich Daten an die Webseite zurückübermitteln, die dieser bereits bekannt sind?

Das "Problem" für den Besucher einer Webseite ist in der Regel nicht das Cookie, das von der besuchten Webseite gesetzt wurde, sondern die Cookies, die durch Drittanbieter gesetzt werden.

Oft werden auf Webseiten Services von Drittanbietern genutzt, die dem Webseitenbetreiber die Arbeit und Wartung seiner Webseite erleichtern. Der Betreiber kann so Funktionen verwenden, die andere bereits programmiert haben, ohne eigene Programmierung vornehmen zu müssen. Stattdessen wird einfach der bestehende Code eines Drittanbieters in die Webseite eingebunden.

Beim Aufruf der Webseite werden dann auch die Code-Schnipsel von der Seite des Drittanbieters geladen. Dieser hat durch den Vorgang das Recht, Cookies auf dem Rechner des Webseiten-Besuchers zu platzieren, die natürlich nur er selbst auslesen darf.

Wenn dieser Service des Drittanbieters jedoch weit verbreitet ist, wie zum Beispiel Google Analytics von Google, hat der Anbieter die Möglichkeit, auf vielen Systemen seine Cookies zu hinterlassen und auch wieder auszulesen. Gleichzeitig erhält er bei jedem Aufruf auch die Rückmeldung, von welcher URI (genaue Unterseite auf der Webseite) sein Service genutzt wurde.

Durch diese Masse an Daten kann nun das Surfverhalten der Webseitenbesucher ermittelt werden, da es besonders wahrscheinlich ist, dass man relativ häufig Seiten aufruft, die auf Services von Google zurückgreifen.

Um diesen übermäßigen, nicht zweckmäßigen (der Benutzer hat in diesem Fall keinen Mehrwert durch das Cookie und der Betreiber ist nicht darauf angewiesen) Einsatz von Cookies einzudämmen oder den Benutzer zumindest darauf hinzuweisen, dass seine Daten erfasst und unter Umständen ausgewertet werden, hat die Europäische Union die sogenannte Cookie-Richtlinie (Richtlinie 2009/136/EG) erlassen, die die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (Richtlinie 2002/58/EG) ergänzt.

Was ist die Cookie-Richtlinie der Europäischen Union (EU)?

Die Cookie-Richtlinie der Europäischen Union (EU) ist eine Erweiterung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (Richtlinie 2002/58/EG), die wiederum die Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) von 1995 ergänzt.

Welches Ziel verfolgt die Cookie-Richtlinie der Europäischen Union (EU)?

Durch die Richtlinie sollen einerseits die Grundrechte und die Privatsphäre der Einwohner der Europäischen Union geschützt, andererseits auch der freie Daten- und Warenverkehr zwischen den EU-Mitgliedsstaaten gewährleistet werden.

Für wen gilt die Cookie-Richtlinie der Europäischen Union (EU)?

Die Cookie-Richtlinie richtet sich vor allem an die Betreiber/Anbieter von Webseiten und/oder Diensten, die für die Erbringung ihrer Leistung Cookies einsetzen.

Welche Maßnahmen sollten im Rahmen der Cookie-Richtlinie unternommen werden?

Im Rahmen der Umsetzung der Cookie-Richtlinie der Europäischen Union (EU) sollte der Besucher einer Webseite oder der Nutzer eines Dienstes deutlich darauf hingewiesen werden, dass für die Erbringung der Leistung oder Bereitstellung der Informationen Cookies verwendet werden. Hierfür reicht in der Regel die Einblendung einer Mitteilung an den Besucher/Benutzer, die ihn darüber informiert und aktiv durch den Nutzer bestätigt wird.

Des Weiteren hat es sich bewährt, in dieser kurzen Mitteilung einen Link zu einer Seite bereitzustellen, auf der ausführlich über die Art und Weise der eingesetzten Cookies sowie den Umfang der dort gespeicherten Daten informiert wird.

Quelle: cookierichtlinie.de Informationen zu der Cookie-Richtlinie der Europäischen Union (EU)

Aktualisiert am 09.11.2024